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Deutscher
Fallschirmsport
Verband

Kann man mit einem künstlichen Hüftgelenk Fallschirmspringen?

Erläuterung

Antwort von Prof. Dr. H. Thiele

Ein künstliches Hüftgelenk bekommen Patienten eingesetzt, wenn es durch Unfall (Fraktur) oder altersbedingten Verschleiß zu einer sog. Arthrose im Hüftgelenk gekommen ist.

Man unterscheidet zwischen einem totalen Gelenkersatz (Hüftkopf und Gelenkpfanne) und einem partiellen (nur Hüftkopf) Gelenkersatz. Ein spezielles Op-Verfahren ist der alleinige Ersatz des geschädigten Knorpels am Hüftkopf durch eine sog. Kappenprothese bei jüngeren, noch sportlich aktiven Patieneten.

Aus vielen Gründen verbietet es sich, mit einem totalen oder partiellen Gelenkersatz noch Fallschirmsport auszuüben. So kommt es beispielsweise beim Sitzen in einer kleinen Absetzmaschine (Cessna 206, Pilatus Porter usw.) insbesondere, wenn man am Boden sitzt zu einem erheblichen Luxationsrisiko, das heißt der Hüftkopf kann aus der Gelenkpfanne dislozieren. Weiterhin stellt die Landung ein hohes Risiko dar. Evtl. auftretende Frakturen in der Nachbarschaft der Prothese sind sehr kompliziert zu versorgen und können zum lebenslangen Problem mit zahlreichen Folgeoperationen für den betroffenen Patienten werden.

Lediglich mit einer Kappenprothese ist es möglich weiter den Fallschirmsport auszuüben, insbes. wenn man bereits vorher über entsprechende Sprungerfahrung verfügt.

So war auch einer der Teilnehmer am Deutschen 200er Rekord Träger einer solchen Prothese. Er hatte und hat keinerlei Probleme, ist aber auch mit ca. 5000 Sprüngen sehr erfahren im Sport.


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