Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer (Sprungfallschirme)
Als Beauftragter des Bundesinnenministeriums bestimmt der DFV als Fachverband Lehrinhalte, überwacht die Durchführung der Prüfungen und vergibt die Lizenzen.
Die sieben Theorie-Sachgebiete
Luftrecht
Freifall
Meteorologie
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Aerodynamik
Menschliches Leistungsvermögen
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Die theoretische Prüfung
Für den Erwerb des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer (Sprungfallschirme) muss eine theoretische Prüfung nach Feststellung der Prüfungsreife durch den Ausbildungsleiter bei einem bestellten Prüfungsrat abgelegt werden.
Aus sieben Sachgebieten werden je 14 Fragen gestellt. Es stehen jeweils vier Antwortmöglichkeiten zur Auswahl (Multiple-Choice-Verfahren), wobei nur eine Antwort richtig ist.
Zum Bestehen müssen in jedem Sachgebiet ohne Hilfsmittel unter Aufsicht eines Prüfungsrats 75% erreicht werden, wobei die Prüfung maximal drei mal wiederholt werden kann. Eine Nachprüfung ist nur in den Sachgebieten erforderlich, bei denen keine 75% erreicht wurden. Eine bestandene Prüfung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Die praktische Prüfung — zwei Sprünge für die Lizenz
Beim ersten Prüfungssprung aus reduzierter Höhe muss der Springer einen Absprung mit direkt anschließender Fallschirmaktivierung zeigen — als Simulation eines Notabsprungs.
Für den zweiten Prüfungssprung legt der Prüfungsrat ein Programm zu fliegender Figuren fest — bestehend aus u.a. Rollen, Salti oder Drehungen. Ein Video-Springer begleitet den Prüfling für die Bewertung durch den Prüfungsrat.
Das "Durchfallen" bei der Prüfung ist nur bis zur vorher festgelegten Öffnungshöhe vorgesehen — aber ganz im Ernst, ein weniger gelungener Prüfungssprung darf wiederholt werden.