Luftsportunfälle sind meldepflichtig
Unfälle und Störungen mit Luftsportgeräten unterliegen gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) einer Meldepflicht — davon betroffen sind Vorfälle in Deutschland sowie auch deutscher Fallschirmsportler im Ausland. Wie im Luftverkehr üblich sollen alle, auch kleinere Vorfälle durch Analyse zur Verbesserung der Sicherheit dienen.
Meldeverfahren FIDA
Unser neues Meldeverfahren, das wir in Kooperation mit weiteren Luftsportverbänden betreiben, ist jetzt aktiv geschaltet. Bitte nutzt für Meldungen vor Vorfällen nur noch dieses System — zur Abgabe einer Meldung gelangt Ihr über den nachstehenden Button!
Allgemeine Informationen zur Flight Sport Incident DAtabase findet Ihr unter fida.aero.
Vorfall-Meldung mit FIDA
Unfälle und Störungen — luftrechtlich definiert
In Anlehnung an die EU VO Nr. 376/2014 formuliert fürs Fallschirmspringen
Unfall
Ein "Unfall" im Fallschirmsport ist ein Ereignis beim Betrieb eines Luftsportgeräts (Fallschirm), das sich zwischen dem Zeitpunkt der Vorbereitung des Verlassens eines Luftfahrzeugs durch Personen mit Sprungabsicht ("2 Minuten") und dem Zeitpunkt des Verlassens des Landeplatzes ereignet, bei dem eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist durch
- Anwesenheit an Bord des Luftsportgeräts oder
- unmittelbare Berührung mit dem Luftfahrzeug — auch Luftsportgerät, Springer und Ausrüstung — oder einem seiner Teile, einschließlich Teilen, die sich vom Luftfahrzeug gelöst haben.
Als "tödlich" wird eine Verletzung definiert, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall deren Tod zur Folge hat.
"Schwer" ist eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und auf die eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden innerhalb von sieben Tagen nach der Verletzung
- Knochenbruch (mit Ausnahme einfacher Brüche von Fingern, Zehen oder der Nase)
- Risswunden, die schwere Blutungen oder Verletzungen von Nerven-, Muskel- oder Sehnensträngen verursachen
- Schäden an einem inneren Organ
- Verbrennungen zweiten oder dritten Grades oder von mehr als 5% der Körperoberfläche
Störung
Eine "Störung" im Fallschirmsport ist ein Ereignis außer einem Unfall, das mit dem Betrieb eines Luftsportgeräts (Fallschirm) zusammenhängt und den sicheren Betrieb beeinträchtigt hat oder hätte beeinträchtigen können.
"Schwer" ist eine Störung, deren Umstände darauf hindeuten, dass eine hohe Unfallwahrscheinlichkeit bestand, die mit dem Betrieb eines Luftsportgeräts verbunden ist und im oben bereits für Unfälle definierten Zeitraum eintritt.
Beispiele für "schwere Störungen"
- Vorzeitige Schirmöffnung im Luftfahrzeug, beim Exit oder im Freifall
- Hängenbleiben am Luftfahrzeug, z.B. am Sicherheitsgurt oder an der Y-Strap
- Kollision mit dem Luftfahrzeug, Freifall- und Kappenkollisionen
- 2-Kappen Problematik
- Reserveaktivierung
- AAD-Aktivierung
- Hindernislandung
- Anwendung der 5-Sekunden-Regel
- Besondere meteorologische Erscheinung, welche enorme Schwierigkeiten bei der Steuerung des Luftsportgeräts verursachen (Windhose, Böenwalze, Starkwind, Thermik, etc.)
- Besondere Beschädigung an der Ausrüstung (verbogene Hardware, gebrochene Haupttragegurte, etc.)
- Ausfall von Zusatzausrüstung (Höhenwarner, Höhenmesser, etc.)