Luftraumnutzung ist keine Selbstverständlichkeit
Die Luftraumnutzung ist grundsätzlich frei, jedoch durch viele Vorgaben reguliert. Wir Fallschirmspringer teilen uns den Luftraum mit der kommerziellen Luftfahrt (CAT), aber auch mit der allgemeinen Luftfahrt (General Aviation oder GA), zu der auch wir zählen. Die vorhandenen Regularien sollen die Luftraumnutzung für alle Beteiligten sicher ermöglichen.
Aufgabengebiet
Satzungsgemäße Aufgabe des DFV e.V. ist die Förderung der Ausübung des Fallschirmsports, wozu wir Luftraum benötigen. Jedes Jahr werden zahlreiche Luftraumänderungsanträge bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) eingereicht, die von uns kommentiert werden. Trotz guter Kontakte vieler Sprungplatzbetreiber zur DFS erfährt nur eine kleiner, definierter Personenkreis die geplanten Luftraumänderungen.
Unsere Aufgabe ist es, die Sprungplätze zu informieren, ggf. Informationsveranstaltungen durchzuführen und auf die möglichen Konsequenzen hinzuweisen. Bei Problemen mit der DFS, wie zum Beispiel der Begrenzung der Slots, dem Wegfall von Blockfreigaben, etc. innerhalb eines Sektors, stehen wir ebenfalls zur Verfügung und versuchen adäquate Lösungen zu erarbeiten.
Weiterhin erarbeiten wir Stellungnahmen zu den Sicherheitsempfehlungen der BFU (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen) sowie spartenübergreifende Awareness Campaigns zur Erhöhung der Sicherheit.
APEG
Die APEG ist ein unabhängiges Gremium das sich aus Luftfahrtexperten aus den Bereichen Luftverkehrsgesellschaften, Flugsicherungsorganisationen, Interessenvertretungen, Berufsverbänden und Behördenvertretern zusammensetzt. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr durch Identifizierung von Schwachstellen im System.
Auf uns bezogen können an die APEG beispielsweise Beinahezusammenstöße "Near Misses" zwischen Luftfahrzeug und Luftfahrzeug, aber auch zwischen Luftfahrzeug und Fallschirmspringer, sowie Durchflüge durch die Sprungzone kurz vor oder während des Absetzvorgangs gemeldet werden.
Vorkommnisse können über nachstehenden Link an die APEG oder auch über unser Meldeportal gemeldet werden. Wir sorgen für die Weiterleitung der relevanten Informationen an die APEG.
https://www.aviationreporting.eu/AviationReporting/
EAS
European Air Sports ist unser unmittelbarer Zugang zur European Aviation Safety Agency (EASA). Ziel von EAS ist dabei die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens für die Zivilluftfahrt, um die Fortsetzung aller national erlaubten Flugaktivitäten zu ermöglichen. Ein Mindestmaß an Vorschriften zur Gewährleistung der Flugsicherheit, des Zugangs zum Luftraum, der Freizügigkeit und einer effizienten und kostengünstigen Betriebsorganisation ist von elementarer Bedeutung.
Weiterer Informationen zur EAS sowie der Newsletter sind über nachstehenden Link zu finden:
https://www.europe-air-sports.org
Wichtige Informationen für Sprungzonen
Sprungzonen sind keine Beschränkungsgebiete, Luftverkehr jeglicher Art darf die Sprungzone jederzeit passieren. Es gelten die Sichtflug- und Ausweichregeln der SERA (Standardised European Rules of the Air ). In Abhängigkeit der Luftraumstruktur kann es Besonderheiten für die Absetzhöhe und die Öffnungshöhe der Fallschirme kommen.
Dauersprungzonen werden in den ICAO-Karten 1:500.00, Sondervorhaben, wie zum Beispiel Aussenlandungen oder Betreib ausserhalb der veröffentlichten Betreibszeit über NOTAMs von der DFS, ausgewiesen. Sprungplätze sollten grundsätzlich über Funk erreichbar sein, um den aktuellen Status der Sprungzone anderen Luftverkehr aktiv oder passiv mitteilen zu können. Die Installations eines FLARMS als zusätzliches Warngerät kann zur Erhöhung der Sicherheit beitragen.
Anmerk. Ggf. Bild "Ausschnitt ICAO-Karte 1:500.000" einfügen.
Gremien
Wir arbeiten in Luftraumfragen mit unseren Schwesterverbänden und dem DAeC zusammen, um unsere Ziele bestmöglichst erreichen zu können. Über diese Gremien hinaus sind wir auch gut in den vier Arbeitsgruppen zur Drohenthematik, der APEG Aircraft Proximity Evaluation Group und EAS European Air Sports vernetzt. In vielen Fragen suchen wir zudem den Schulterschluss mit der Vereinigung Cockpit, der AOPA und weiteren Organisationen. Luftraumänderungen werden neben vielen Vorgesprächen in den zweimal jährlich stattfindenden Luftraumnutzerkonferenzen verhandelt, in denen wir vertreten sind.